Bestattungsunternehmen Reiner Lang
Was ist zuerst zu tun
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Was ist zuerst zu tun
 

Jederzeit erreichbar:


Sie erreichen uns Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen unter:


(09281)  83 35 16

0173 / 1 02 83 68

Nicht vergessen:


Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen

Wohnung versorgen (Haustiere und Pflanzen versorgen, ggf. Strom, Gas, Wasser abstellen)

Wichtige Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, usw.)

Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z.B. Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Organspende, Willenserklärung zur Feuerbestattung, usw.)

Zuerst

Natürlich ist der erste Moment oft gekennzeichnet von Schock und Trauer, und vielleicht auch einer gewissen Lähmung.

Aber als Sofortmaßnahmen sind zwei Handlungen unumgänglich:

1. Einholung einer Todesbescheinigung

- Tritt der Todesfall zu Hause ein, muss zunächst ein Arzt, nach Möglichkeit der Hausarzt benachrichtig werden. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an den Notarzt. Er stellt dann die Todesbescheinigung aus.  
Tritt der Todsfall im Krankenhaus oder im Pflegeheim ein, so kümmert sich automatisch die Verwaltung um die Ausstellung der Todesbescheinigung.


Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem Sie unser Bestattungsinstitut benachrichtigen sollten
. Wir stehen Ihnen Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen telefonisch mit unseren Leistungen zur Verfügung. 365 Tage im Jahr, 24 Stunden.

2. Beurkundung beim Standesamt

Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem Standesamt anzuzeigen. 
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. 

Der Tod ist durch einen der nächsten Angehörigen (Ehegatte oder Kinder) oder durch das Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzuzeigen. 


Der Bestatter kann den Verstorbenen erst nach Erstellung der Todesbescheinigung abholen, allerdings sollten Sie wissen, dass Sie den Verstorbenen noch weitere 36 Stunden zu Hause behalten können, um in Ruhe Abschied zunehmen, wenn Sie das möchten.

Sie können den Verstorbenen auch nach einem Tod im Krankenhaus oder Altersheim zum Abschied nehmen noch nach Hause bringen lassen.

Für die Beurkundung des Todes beim Standesamt sind verschiedene Dokumente notwendig.